Was erwartet Sie in einer Zufluchtswohnung?


Sie haben die Möglichkeit gemeinsam mit anderen Frauen und ihren Kindern in einer Wohnung zu leben.

Bei uns können Sie auch mit Ihren Söhnen, die älter als 14 Jahre sind, wohnen.

Wir schließen mit Ihnen einen befristeten Untermietvertrag ab, der verlängert werden kann, wenn Ihre Situation es erfordert. Sie zahlen Miete, die im Bedarfsfall vom JobCenter oder Sozialamt übernommen wird.

Jede Wohnung ist möbliert, hat eine Küche und ein Wannen- oder Duschbad. Notwendiger Hausrat ist vorhanden. Sie können persönliche Sachen von sich und Ihren Kindern mitbringen.

Haustiere können nicht mitgebracht werden.

Akut alkohol-, drogen- und medikamentenabhängige Frauen können wir nicht aufnehmen.

Die Adresse wird zu Ihrem Schutz geheim gehalten.

Frauen Ihres Vertrauens können Sie besuchen, Männer haben grundsätzlich keinen Zutritt zu den Zufluchtswohnungen.