5. Die Beratungsstellen
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Wann wende ich mich an eine Beratungsstelle?
Wenn Sie noch nicht genau wissen, was Sie tun können und Sie sich allgemein informieren möchten,
- wenn Sie persönliche Beratung auch über längere Zeit möchten,
- wenn es bei Ihnen einen Polizeieinsatz gab wegen häuslicher Gewalt und Sie z.B. eine Anzeige erstattet haben oder ihr Partner aus der Wohnung verwiesen wurde,
- wenn Sie sich bereits von Ihrem gewalttätigen Partner getrennt haben, dieser die Trennung nicht akzeptiert und Sie weiter belästigt,
- wenn Sie nach dem Aufenthalt in einem Frauenhaus oder einer Zufluchtswohnung weiter Unterstützung und Beratung möchten,
- wenn Sie ein/e UnterstützerIn aus dem privaten oder professionellen Umfeld von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern sind.
Wie nehme ich Kontakt auf?
Verabreden Sie einen Termin per Fax, SMS, E-Mail oder Telefon.
Sie können auf Wunsch anonym bleiben.
Sie senden uns ein/e
SMS: 0151-56740945
Fax: 030/62705518
Email: frauentreffpunkt@skf-berlin.de
Web: www.offenesozialarbeit-skf.de
Oder Sie fragen eine hörende Person, ob Sie bei uns anrufen kann:
Tel.: 030/6222260, 030/6212005
In unseren Sprechzeiten melden wir uns bei Ihnen zurück:
Mo 10.00 – 17.00 Uhr
Di, Mi 10.00 – 16.00 Uhr
Do 14.00 – 19.00 Uhr
(Rechtsberatung Mo 14.00 – 17.00 Uhr, nur nach Absprache!)
Wie geht es dann weiter?
Wir vereinbaren einen Termin für ein Gespräch in unserer Beratungsstelle. Zu diesem Gespräch können Sie gerne eine Begleitung mitbringen. Die Sozialarbeiterin berät Sie in einem oder mehreren persönlichen Gesprächen zu all Ihren Fragen und Problemen. Sie unterstützt Sie auch im Kontakt mit Gerichten, Ämtern und anderen Institutionen. Wenn Sie Schutz brauchen, hilft sie bei der Suche nach einem Frauenhaus oder einer Zufluchtswohnung.
Einmal in der Woche bietet eine Rechtsanwältin kostenlose Rechtsberatung in der Beratungsstelle an, z.B. zu Anzeigenerstattung und Strafverfahren, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder, Aufenthaltsrecht etc. an.
Was ist für mich noch wichtig zu wissen?
In der Beratungsstelle Frauentreffpunkt in Neukölln verfügt eine Mitarbeiterin über Gebärdensprachkenntnisse. Der Frauentreffpunkt hat ein Betreuungsangebot für Kinder, d.h. gehörlose Frauen können ihre Kinder zur Beratung mitbringen. Diese werden dann im Kinderbereich betreut.